Schülerverkehr
Für das Bediengebiet der THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft erfolgt die Schülerbeförderung hauptsächlich im öffentlichen Linienverkehr. Aktuelle Informationen über unsere Fahrverbindungen zu den Schulstandorten erhalten Sie:
- auf unserer Internetseite:
a) über das elektronische Auskunftssystem INSA
b) aktuelle Fahrpläne über unser Linienverzeichnis sowie die Verzeichnisse der Stadtverkehre - in unserem Fahrplanheft
- von unseren Servicemitarbeitern in den Standkassen und am Service-Telefon.
Auf allen öffentlichen Linien gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen, so benötigt jeder Schüler und Auszubildender vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis. Für Schüler und Auszubildende werden ermäßigte Wochen- und Monatskarten angeboten.
Erhalten können Sie die Fahrkarten im Bus oder an den Standkassen. Es lohnt sich auch der Abschluss eines attraktiven MDV-ABOs für Schüler, zum Beispiel eine SchülerRegionalKarte (SRK) für den Landkreis Altenburger Land oder Landkreis Leipzig. Auskünfte und Bestellformulare für den Erwerb eines ABOs erhalten Sie über unsere Internetseite und über die o. g. Kontakte. Im Weiteren bieten wir in Zusammenarbeit mit dem MDV eine Aufwertung der SchülerRegionalKarte an. Mit dem SchülerFreizeitTicket kann ihr Kind Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie am Wochenende und feiertags ganztägig das gesamte MDV-Bediengebiet mit Bus und Bahn befahren.
Die Berechtigung für die Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist nachzuweisen und kann über eine ausgefüllte Kundenkarte erfolgen. Die Kundenkarte wird unentgeltlich an den Standkassen ausgegeben. Ergänzend zum öffentlichen Linienverkehr werden freigestellte Schülerverkehre im Auftrag des Schulträgers durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie über die Schule bzw. über den entsprechenden Schulträger. Auskünfte über Fahrten, die an die THÜSAC übertragen wurden, erhalten Sie auch über unser Service-Telefon. Der Landkreis Altenburger Land, der Landkreis Leipzig und die Stadt Altenburg, als Schulträger, übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen anteilig oder ganz die Kosten der Schülerbeförderung.
Für den Landkreis Altenburger Land und für die Stadt Altenburg bildet die Schülerbeförderungskostensatzung des Landkreises Altenburger Land vom 01.01.2014 die Grundlage zur Kostenübernahme.
Für den Landkreis Leipzig gilt die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Leipzig vom 04.02.2009 in der 2. Änderung vom 29.02.2012.
www.landkreisleipzig.de